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   VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20   

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VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20 (https://dejure.org/2020,13160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 (https://dejure.org/2020,13160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 4 S 1044/20 (https://dejure.org/2020,13160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Denn die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes am besten entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 28 f.).

    Beurteilungen können daher von vornherein eine Aussage nur dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, Juris Rn. 28, vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Juris Rn. 23, und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 22).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Denn die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes am besten entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 28 f.).

    Ein dauerhafter Überhang von Beförderungsdienstposten gegenüber entsprechenden Statusämtern stellt aber ein strukturelles Problem mit Gefahren für eine unabhängige Amtsführung dar, das nicht durch die Beförderung einzelner Beamter, sondern nur durch die sukzessive Angleichung von Dienstposten und Statusämtern in den Griff zu bekommen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 17.03.2016 - 2 C 8.15 -, Juris Rn. 16 f. und vom 25.09.2014 - 2 C 16.13 -, Juris Rn. 18).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Das Regierungspräsidium verzichtete bei der Bewerberauswahl mithin auf einen statusamtsbezogenen Leistungsvergleich als dem zentralen Bestandteil des Auswahlvorgangs; dies ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren (ebenso: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66).

    Können auf einem konkreten Dienstposten - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall - Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden, weil nach dem Anforderungsprofil des Dienstpostens Fähigkeiten und Kenntnisse unterschiedlicher Laufbahnen verlangt sind, ist es im Einzelfall auch im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG vom Organisationsermessen des Dienstherrn umfasst, eine laufbahnübergreifende horizontale Ämterbündelung vorzunehmen, die Stelle dementsprechend laufbahnübergreifend - "offen" - auszuschreiben und die zu treffende Auswahlentscheidung ausnahmsweise nicht allein am Statusamt, sondern zudem an den Anforderungen dieses konkreten Dienstpostens auszurichten (vgl. zu einer "offenen" Ausschreibung: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66 ff. [für die Amtsleitung beim Amt für Versorgung und Integration]; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 6 ZB 19.1143 -, Juris Rn. 18).

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Das Regierungspräsidium verzichtete bei der Bewerberauswahl mithin auf einen statusamtsbezogenen Leistungsvergleich als dem zentralen Bestandteil des Auswahlvorgangs; dies ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren (ebenso: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66).

    Können auf einem konkreten Dienstposten - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall - Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden, weil nach dem Anforderungsprofil des Dienstpostens Fähigkeiten und Kenntnisse unterschiedlicher Laufbahnen verlangt sind, ist es im Einzelfall auch im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG vom Organisationsermessen des Dienstherrn umfasst, eine laufbahnübergreifende horizontale Ämterbündelung vorzunehmen, die Stelle dementsprechend laufbahnübergreifend - "offen" - auszuschreiben und die zu treffende Auswahlentscheidung ausnahmsweise nicht allein am Statusamt, sondern zudem an den Anforderungen dieses konkreten Dienstpostens auszurichten (vgl. zu einer "offenen" Ausschreibung: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66 ff. [für die Amtsleitung beim Amt für Versorgung und Integration]; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 6 ZB 19.1143 -, Juris Rn. 18).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Ein dauerhafter Überhang von Beförderungsdienstposten gegenüber entsprechenden Statusämtern stellt aber ein strukturelles Problem mit Gefahren für eine unabhängige Amtsführung dar, das nicht durch die Beförderung einzelner Beamter, sondern nur durch die sukzessive Angleichung von Dienstposten und Statusämtern in den Griff zu bekommen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 17.03.2016 - 2 C 8.15 -, Juris Rn. 16 f. und vom 25.09.2014 - 2 C 16.13 -, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Denn die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes am besten entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Ein Statusamt aber wird nicht nur durch die Besoldungsgruppe - hier A 12 -, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn oder Laufbahngruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, Juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36.18 -, Juris Rn. 20).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Beurteilungen können daher von vornherein eine Aussage nur dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, Juris Rn. 28, vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Juris Rn. 23, und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Beurteilungen können daher von vornherein eine Aussage nur dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines (Status-)Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, Juris Rn. 28, vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Juris Rn. 23, und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 8.15

    Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung bei der Beamtenpension

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20
    Ein dauerhafter Überhang von Beförderungsdienstposten gegenüber entsprechenden Statusämtern stellt aber ein strukturelles Problem mit Gefahren für eine unabhängige Amtsführung dar, das nicht durch die Beförderung einzelner Beamter, sondern nur durch die sukzessive Angleichung von Dienstposten und Statusämtern in den Griff zu bekommen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, Juris Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 17.03.2016 - 2 C 8.15 -, Juris Rn. 16 f. und vom 25.09.2014 - 2 C 16.13 -, Juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2000/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im einaktigen Auswahlverfahren; Beurteilungsvorsprung

  • BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 36.18

    Zustehen der Grundgehaltserhöhung eines an einer Hochschule tätigen Professors

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 6 ZB 19.1143

    Bildung einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - 4 S 3570/21

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz: fehlender enger zeitlicher Zusammenhang

    Der Dienstherr darf damit das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (st.Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, Juris Rn. 19, und Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, Juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, Juris Rn. 10, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20

    Konkurrenteneilverfahren um den Dienstposten "Leiter/in der Dienststelle

    Der Senat hat im Übrigen keine Zweifel, dass auf dem Leitungsdienstposten Beamte bzw. Richter verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden können, weil nach seinem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Kenntnisse unterschiedlicher Laufbahnen verlangt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, Juris Rn. 14).
  • VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19

    Zuständigkeit des Kreistags und/oder des Landrats bei der Einstellung von

    Die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose muss grundsätzlich in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Statusamtes am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f., und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 28 f.), welches durch die Besoldungsgruppe, die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn oder Laufbahngruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 2 C 36.18 -, juris Rn. 20; vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, juris Rn. 10 ff., auch zu den - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefällen).
  • VG Freiburg, 01.02.2023 - 3 K 2733/22

    Konkretes Status- statt Beförderungsamt als Bezugspunkt einer

    Dementsprechend muss die für den Leistungsvergleich im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignungsprognose in Bezug auf ein konkretes Statusamt erfolgen; auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amts am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, BVerfGK 20, 77 = juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2020 - 4 S 1044/20 -, juris Rn. 10).
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